Newsletter D&O - Managerhaftung
08.12.2018
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende
Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen
getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen
enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-
Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder
Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt
mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände
oder Entscheider in Stiftungen
können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen
werden. Auch hier empfiehlt sich dieser
sinnvolle Schutz!