Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl
den Unternehmer als auch seine gesetzlichen
Vertreter vor den finanziellen Folgen der berufl ichen
Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft
und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche
ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen
des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Unachtsamkeit
Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit
einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des
Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden
Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung
geltend gemacht.
Montagefehler
Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere
Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines
Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten
Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen
Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache
und Verursacher eindeutig feststellen – die
Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den
Schaden aufkommen.
Überwachungs-/Ausführungsfehler
Ein Architekt wurde mit der Planung, Ausschreibung und
Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Durch
ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung
wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt
umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung
bemerkte. Die Folge: Diverse größere Umbauten
mussten umgesetzt werden. Da hierzu mehrere Gewerke
nötig waren und die am Bau beteiligten Handwerker nicht
mehr verfügbar, kam es neben den massiven Mehrkosten
zu größeren zeitlichen Verzögerungen beim Einzug – und
damit zu Mietausfällen des Hausbesitzers.
Verkehrssicherungspflicht
Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen
Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des
Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms
gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf
dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden
ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen
brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt
und die Folgebehandlungen aufgrund einer
dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.
Für wen ist die Versicherung?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.
Was ist versichert?
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten
Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Haftpfl ichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
- reine Vermögensschäden
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Was ist zu beachten?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen
Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahrsbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.
Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichem Geschäft ergeben.