Problemstellung des Privat- und Gewerbekunden

Der Finanz- und Versicherungsmarkt

Über 100 Lebens-, rund 40 Kranken-, etwa 300 Sachversicherungen, über 40 Bausparkassen und unzählige Investment-, Immobilien- und Bankgesellschaften bieten eine Vielzahl verschiedener Tarife an. Es gibt zwischenzeitlich über 10.000 verschiedene Investmentfonds in Deutschland.

Die Versicherungsverträge unterscheiden sich ganz erheblich in Preis und Leistung. Die Differenz beträgt oft 100% und mehr. Die Renditeunterschiede bei Investmentfonds liegen teilweise bei 10% pro Jahr.

Die Situation des Kunden

Dem Verbraucher ist es zumeist vom Zeitaufwand her unmöglich, ein für ihn sowohl im Versicherungsbereich notweniges, als auch im Anlagesektor geeignetes Konzept herauszufinden. Aus diesem Grund verlieren viele Bundesbürger Tausende von Euro durch falsche und überteuerte Versicherungen, sowie ungeeignete Investmentfonds.

Fast alle Familien zahlen viel zu teure Auto-, Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- oder Rechtsschutzprämien, haben aber keine ausreichende Versorgung, wenn dem Ernährer etwas zustößt oder er berufsunfähig wird bzw. schwer erkrankt.

Meist werden diese Versicherungen als 3- oder 5-Jahresverträge angeboten, die das Wechseln zu einer günstigeren Gesellschaft erschweren sollen. Die Vertragslaufzeiten unserer Versicherungsverträge betragen grundsätzlich nur 1 Jahr mit automatischer Verlängerung.

Das Problem

Oft schenkt der Kunde dem Vertreter einer Versicherungsgesellschaft, der sympathisch ist, sein Vertrauen. Empfehlungen und Bekanntschaften sind hier oft entscheidend.

Fachlich kompetente Vertreter sind zweifellos auch in der Lage, Bedürfnisse der Kunden zu analysieren und hauseigene Lösungen anzubieten.

Nur: Der Vertreter ist an ein Unternehmen gebunden und ist vertraglich verpflichtet, die Interessen dieses Unternehmens (nicht die des Kunden) zu vertreten (§§ 84ff HGB).

Die Lösung

Der Versicherungs- und Finanzmakler ist an kein Versicherungs- oder Bankunternehmen gebunden. Er hat Zugang zum gesamten Markt.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern, die verpflichtet sind, die Interessen ihres Unternehmens zu wahren, ist der Makler vertraglich verpflichtet, seinen Kunden Versicherungsschutz und individuelle Anlagemöglichkeiten zu optimalen Bedingungen zu besorgen.

Selbsternannte unabhängige und neutrale Berater sind schnell enttarnt, wenn man nach Angeboten verschiedener Gesellschaften fragt.

Laut Bundesgerichthof ist die Rechtsstellung des Maklers mit der eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts vergleichbar. Wegen dieser Verpflichtung stellen die Gerichte hohe Anforderungen.

Der Versicherungsmakler schließt nicht nur neue Verträge ab. Er übernimmt die Verwaltung und Betreuung bestehender Versicherungen per Maklerauftrag.

Da individueller Bedarf und Versicherungsschutz oft nicht übereinstimmen, bedarf es Verhandlungen mit den Gesellschaftern. Oft lassen sich dadurch bestehende Verträge wesentlich verbessern.

Der Versicherungs- und Finanzmakler erhält von den Gesellschaften eine jährliche Courtagezahlung, solange der jeweilige Vertrag läuft. Das bedeutet, daß der Makler ein hohes wirtschaftliches Interesse an einer sehr guten Betreuung seiner Kunden hat.

Der Versicherungs- und Finanzmakler lebt von der Zufriedenheit seiner Kunden!

 

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