Transportversicherung

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in
fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste
Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren.
Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom
Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach
Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere
Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln
sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die
Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich.
Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter wie z.B.
Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufi g
zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die
Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu
gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu
ersetzen. Schutz vor dem fi nanziellen Risiko bietet dann
nur eine Transportversicherung.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Beschädigung

Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von
fast einer halben Million Euro bestellt. Sie bezog die
Anlage „ab Werk“ und übernahm den Transport vom
Hersteller zur Druckerei selbst. Am Ziel angekommen,
rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler
und fi el in die Hofeinfahrt. Die Reparatur durch den
Hersteller sowie zusätzliche Gutachter- und erneute
Frachtkosten waren durch den Versicherer abgedeckt.

Unfall

Ein LKW, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet
auf der Autobahn – aufgrund von Nebel – in einen
Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und
die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die
Polizei ermittelte, dass der LKW-Fahrer für die Sichtverhältnisse
viel zu schnell unterwegs gewesen war und
deshalb nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Die
hochempfi ndlichen medizinischen Geräte mussten als
Totalschaden abgeschrieben werden. Der Versicherer
übernahm die Regulierung des Schadens.

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Falschauslieferung

Eine Lieferung Büromöbel, die von Köln nach Bonn
verschickt werden sollten, wurden wegen einer falschen
Adressangabe durch den Spediteur nach Hamburg
geliefert und dort fälschlicherweise auch noch angenommen.
Da dort niemand wusste, was damit zu tun
ist, wurden sie erst einmal in einem Lager deponiert.
Auf Nachforschungen des Spediteurs hin tauchten die
Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche
Lagerung stark beschädigt worden. Der entstandene
Schaden war durch die Transportversicherung
abgedeckt.

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Diebstahl

Ein Schuhgeschäft in Deutschland sollte eine LKWLieferung
Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber des
Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk gekauft und
auch die Gefahrtragung ab Werk übernommen. Der
LKW wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen
und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem
Waldstück nahe Innsbruck wiederfand. Da die Ware
nicht versichert war, blieb der Inhaber des Schuhgeschäfts
auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet
dadurch in ernste fi nanzielle Schwierigkeiten.

 

 

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Für wen ist die Versicherung?

Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe
an, die national oder international Güter versenden
oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung
sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.

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Was ist versichert?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
  • Vorsatz

Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:

  • der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
  • die Versicherungskosten
  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer erstattet:

  • den vollen Warenwert
  • die Beiträge zur Havarie-Grosse
  • die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen

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Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?

Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:

  • die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
  • die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.

Sinnvolle Ergänzungen

Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfi ehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.

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