Invaliditätsabsicherung - Info
Funktionelle Invaliditätsabsicherung
Diese "Kombi-Produkte" vereinen mehrere Absicherungsvarianten in einer Police. Sie sind eine gute Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, können aber auch eine Alternative sein. Vor allem, wenn auf Grund des Gesundheitszustandes keine BU möglich oder die BU wegen Einstufung in eine "schlechte" Berufsgruppe zu teuer ist, bieten die unten aufgeführten Produkte eine interessante Alternative.
Kombinieren lassen sich die Tarife auch gut mit einer schon bestehenden BU, z. B. um den Versicherungsschutz zu erhöhen, aber wegen des Gesundheitszustandes oder wegen zu hohen Prämien keine Erhöhung der BU möglich ist.
Nachstehend eine kurze Übersicht über die Leistungen von 2 ausgewählten Anbietern:
Anbieter A:
- Kombination aus
- Unfall
- Schwere Krankheiten (Organschäden, Krebs)
- Verlust von Grundfähigkeiten(z. B. Sehen, Hören, Sprechen, Orientierung und bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates)
- Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1
- Abschluss: 18. bis 58. Lebensjahr
- Versicherungsdauer bis max. 67 J. aber lebenslange Leistungsdauer möglich
- 500 € bis 3.000 € Rente absicherbar
- Leistung: Monatl. Rente bis 67 oder lebenslang; bei Krebs ist die Dauer der Rentenleistung nach Schwere der Erkrankung gestaffelt.
- Kein Zuschlag für Motorradfahrer
- Nachversicherungsgarantie (bis zum 40. Lebensjahr bei Heirat, Scheidung, Geburt/Adoption eines Kindes oder Erwerb von Wohneigentum ist eine Erhöhung der versicherten Rente um bis 500 € ohne Gesundheitsprüfung möglich)
Anbieter B:
Unfall-Invalidität.
Der Versicherer leistet nach einem Unfall ab einem Invaliditätsgrad von 50 % in voller Rentenhöhe. Berechnungsgrundlage ist die Gliedertaxe, die im Vergleich zum marktüblichen Standard verbessert wurde.
Organschäden.
Ab einer bestimmten Funktionsminderung eines Organs wird eine Rente bezahlt.
Zum Beispiel:
- Durch einen Herzinfarkt wurde die Pumpleistung des Herzens erheblich gemindert.
- Operation bei gutartigem Hirntumor mit Komplikationen: Dialysepflicht löst die Zahlung der Rente bis zur vereinbarten Rentenbezugsdauer aus.
Die Beeinträchtigungen werden anhand von medizinisch klar definierten Kriterien beurteilt.
Schwere Erkrankungen (inklusive Krebserkrankungen).
Voraussetzung für die Rentenzahlung ist eine der folgenden Erkrankungen: -
- Krebs (ab Stadium II)
- Fortgeschrittene Demenz
- HIV-Infektion, erworben während der beruflichen Tätigkeit oder durch Bluttransfusion
- Enzephalitis (Entzündung des Gehirns)
- Organtransplantationen
- Creutzfeld
- Jakob-Syndrom
- Schwere Motoneuronerkrankung (Erkrankung des motor. Nervensystems)
- Polio (Kinderlähmung)
- Aplastische Anämie (Erkrankung des Rückenmarks)
- Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten
Verlust von Grundfähigkeiten.
Der Versicherer zahlt die vereinbarte monatliche Rente beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten
durch Unfall oder Krankheit. Zu den Grundfähigkeiten gehören z. B. das Sehen, Hören, Sprechen und
sich orientieren können.
Pflegebedürftigkeit.
Werden Sie als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit in Pflegestufe I
(gemäß deutschem Sozialgesetzbuch) eingestuft, zahlt der Versicherer Ihnen die monatliche Rente.
NEU: Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegestufenlogik wurde eine allgemeine Pflegefalldefinition ergänzt.
Somit ist eine frühere Anspruchstellung möglich, da der Pflegebescheid nicht abgewartet werden muss.
Kapitalsofortleistung.
Bei Personen ab 18 Jahren ist eine Kapitalsofortleistung in Höhe von drei Monatsrenten
kostenlos mitversichert.
Diese wird bei Eintritt des Versicherungsfalls durch den Versicherer geleistet.