D&O Versicherung
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende
Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen
getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen
enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-
Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder
Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt
mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände
oder Entscheider in Stiftungen
können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen
werden. Auch hier empfiehlt sich dieser
sinnvolle Schutz!
Schadenbeispiele aus der Praxis
EDV-Anlage
Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen
ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden
Erkundigungen über die Anlage, fallen erhebliche Nachbesserungen
an.
Vertragsabschluss
Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen
Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht
zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich,
sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der
Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen
Verschuldens bei Vertragsabschluss.
Weitere Schadenbeispiele
Fusion
Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von
den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch
genommen, die durch die Verschmelzung mit
einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen
Genossenschaft entstanden sind.
Finanztransaktionen
Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied
wegen rechtswidriger Finanztransaktionen
persönlich in Regress zu nehmen.
Gesellschaftergeschäftsführer
Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers
entsteht einer GmbH ein so großer
Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der
Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz
beim GGF.
Gesellschaftergeschäftsführer
Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers
entsteht einer GmbH ein so großer
Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der
Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz
beim GGF.
Für wen ist die Versicherung?
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbHGeschäftsführer,
Vorstand, Generalbevollmächtigte und der
Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat
oder Kuratorium, sowie für Prokuristen und leitende Angestellte.
Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen
gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für Ihre
Entscheidungen. Auch hier ist der Schutz einer D & O dringend
angeraten!
Was ist versichert?
Die D & 0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person
für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem
Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z.B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.
Was ist unter anderem nicht versichert?
Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche
Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?
Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.
Wo gilt die D&O?
Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern. Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen.
Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert sind.