Gewerbliche Gebäudeversicherung
So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte
vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen
Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser
und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser
Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen,
die nicht aus den laufenden Einnahmen
gedeckt werden können. Eine Situation, die für
viele Unternehmen untragbar ist.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Neujahr
Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, welcher in unmittelbarer
Nähe zur Schreinerei wohnt, verhinderte am
Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten
löste einen Brand in einem Verschnittholzlager
aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich
von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand
ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und
das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten
dauerten mehrere Tage an. Der Schaden
wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.
Auszug
Über Jahre hinweg lief, wegen einer lecken Dichtung im
Wannenablauf, Schmutzwasser in der Holzbalkendecke
des darunter liegenden Büros eines Handwerkerbetriebes.
Die Büromitarbeiter nahmen mehr und mehr
einen modrigen Geruch wahr, konnten aber die Ursache
nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters
oberhalb entdeckte man Aufwerfungen im Fliesenboden.
Die Überprüfung ergab, dass die gesamte Holzbalkendecke
ausgetauscht werden muss. Der Schaden
wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.
Weitere Schadenbeispiele
Wackelige Angelegenheit
Nach einem Frühjahrssturm stellte der Besitzer einer
Industriehalle fest, dass die Überdachung der LKW-Warenannahme
aus der Mauerverankerung gerissen und
nur noch von wenigen Schrauben festgehalten wird.
Darüber hinaus hatte der Sturm die gesamte Überdachung
nach oben gedrückt. Die Reparaturarbeiten gestalteten
sich umfrangreich. Der Schaden wurde auf ca.
8.000 € geschätzt.
Wasserschaden nach Umbaumaßnahmen
Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle
errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen
Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen
Gegebenheiten. Schwere Niederschläge sammelten
immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten
Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des
metallverarbeitenden Betriebes fl ossen. Die Heizungsanlage
wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des
Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und
die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt
10 Tage. Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 €
geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Was ist versichert?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre In stallationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung:
- Nutzwärmeschäden
- Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen.
In der Elementarschadenversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten,ist versichert.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll. Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.