Die Berufsunfähigkeits(Fluguntauglichkeits)-Versicherung für Flugbegleiter
Ihre Flugerlaubnis und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßigesEinkommen und somit Ihren Lebensstandard.
Gerade als Flugbegleiter/in sind Sie dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber "lediglich fluguntauglich" und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Unser flightconsul - Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen:
- Versicherungsschutz bis zum 60. Lebensjahr möglich!
- Verzicht auf die Verweisung. Das heißt: Eine anderweitig ausgeübte Tätigkeit nach Berufsunfähigkeit/Fluguntauglichkeit wird nicht auf die Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.
- Einmalzahlung - keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann!
- Einheitliche Prämie für Mann und Frau. Als Risikoprämie wird diese jeweils altersabhängig festgesetzt.
Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte:
- Weltweiter Versicherungsschutz.
- Keine überraschenden Klauseln.
- Keine Nachprüfung durch den Versicherer möglich.
- Sehr kundenfreundliche Antragsfragen.
- Sie können Ihr 5-faches Jahreseinkommen versichern; maximal EUR 1.000.000.
- Psychische Erkrankungen sind nach 6 Monaten mitversichert.
- Zusätzliche Tagegeldzahlung ist möglich.
- Der Versicherungsschein kann in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden.
- Die Währung kann EURO, CHF, US$ oder GBP sein.
- Sie können die Beiträge jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich entrichten. Bei den Letztgenannten allerdings mit einem
Ratenzuschlag.
Was ist zu beachten?
- Unser Produktgeber benötigt keine Anschrift in Deutschland bzw. eine Bankverbindung. Sie können weltweit wohnen und arbeiten.
Einschränkungen
- Ihre Fluglinie darf nicht auf der "schwarzen Liste" stehen.
Und der Beitrag?
Nehmen wir ein Beispiel für eine 30-jährige Flugbegleiterin:
Jahresgehalt |
40.000 € |
Versicherungssumme Fluguntauglichkeit |
160.000 € |
Unfalltodsumme |
80.000 € |
Jahresbeitrag |
896 € |
Die Gesamtprämie erhöht sich gegebenenfalls um die in dem jeweiligen Wohnsitzland anfallende Versicherungssteuer!
Es gelten die Bestimmungen im gültigen Bedingungswerk.
Sie wollen mehr Informationen?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.