Die Loss of Licence - Versicherung

Ihre Lizenz und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.

Gerade als Verkehrsflugzeugführer sind Sie dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt. Solange Sie aber lediglich “fluguntauglich" und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert. Unser airconsul - Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen:

  • Versicherungsschutz bis zum 60. Lebensjahr möglich! Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr und kann von beiden Seiten zur jeweiligen Hauptfälligkeit angepasst werden.
  • Verzicht auf die Verweisung. Das heißt: Eine anderweitig ausgeübte Tätigkeit nach Lizenzverlust wird nicht auf die Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.
  • Einmalzahlung - keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann!
  • Ein Gutachten über den Lizenzentzug durch eine anerkannte fliegerärztliche Untersuchungsstelle genügt.
  • Einheitliche Prämie für Mann und Frau. Als Risikoprämie wird diese jeweils altersabhängig festgesetzt.

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Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte:

  • Weltweiter Versicherungsschutz.
  • Erweiterte Kriegsklausel (Bundeswehr-, Polizei-, und UNO-Einsätze).
  • Keine überraschenden Klauseln.
  • Keine Nachprüfung durch den Versicherer möglich.
  • Sehr kundenfreundliche Antragsfragen.
  • Sie können Ihr 5-faches Jahreseinkommen versichern; max. EUR 500.000.
  • Zusätzliche Tagegeldzahlung ist möglich.
  • Der Versicherungsschein kann in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden.
  • Die Währung kann EURO, CHF, US$ oder GBP sein.
  • Sie können die Beiträge jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich entrichten. Bei den Letztgenannten allerdings mit einem
    Ratenzuschlag.

Was ist zu beachten?

  • Unser Produktgeber benötigt keine Anschrift in Deutschland bzw. eine Bankverbindung. Sie können weltweit wohnen und arbeiten.
  • Flugschüler können ebenfalls ab Beginn der Ausbildung versichert werden! Wir decken hier die Ausbildungskosten auf Basis einer Ausbildungskostenversicherung ab.

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Einschränkungen

  • Ihre Fluglinie darf nicht auf der "schwarzen Liste" stehen

Und der Beitrag?

Nehmen wir ein Beispiel für einen 30-jährigen Piloten:

Jahresgehalt

150.000 €

Versicherungssumme Loss of License

500.000 €

Todesfallsumme

300.000 €

Jahresbeitrag

4.790 €

Die Gesamtprämie erhöht sich gegebenenfalls um die in dem jeweiligen Wohnsitzland anfallende Versicherungssteuer!

Es gelten die Bestimmungen im gültigen Bedingungswerk.

Sie wollen mehr Informationen?

Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

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