Bauherrenhaftpflichtversicherung
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn
auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen.
Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung
beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie
laut BGB in unbegrenzter Höhe.
Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung
eine der wichtigsten Versicherungen fürden Bauherren.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Kratzer
Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle
eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte
das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz
gegen den Bauherren für die Reparatur seines PKW´s
geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt
Keine Chance
Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem
Neubaugebiet in Cham auf. Rasch packten die Handwerker das
Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle ohne
sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes
zu kümmern, da der Bauherr zugesagt hatte, dies
zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war,
spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten
Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte
Grube und brach sich das Bein. Die Eltern
des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der
krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe
wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.
Spaziergang
Während die Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl in
vollem Gang waren, genoss ein Spaziergänger das
Wetter und begutachtete den Fortschritt an dem Sanierungsobjekt.
Aus Unachtsamkeit ließ der Bauherr, der
bei den Arbeiten den Zimmermännern zur Hand ging,
ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschine
fi el auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste
sich und traf den Spaziergänger in das Knie. Auch die
sofortige medizinische Versorgung und mehrere Operationen
konnten nicht verhindern, dass das Bein steif
blieb. Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 €
geschätzt.
Hoch hinaus
Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, lies der
Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten
die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des
Untergrundes. Das hatte zur Folge, dass das Gerüst
an einer Stelle stark absackte und sich mehrere Verstrebungen
lösten. Diese fi elen auf die angrenzende
Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst
und gegen die Garage des Nachbarn geschleudert. Die
Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden
beim Bauherren, da er die Arbeiten nicht ausreichend
kontrolliert hatte. Insgesamt wurde die Schadenhöhe
auf 6.400 € geschätzt.
Nagel
Bei der Besichtigung des Baufortschrittes, trat ein
Bekannter des Bauherren in einen aus dem Boden
herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte
Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten
Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren
Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca.
2.600 Euro geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschlussgilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme.
Was ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspfl icht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht. Zunächst prüft die Bauherrenhaftpfl ichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpfl ichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpfl ichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpfl icht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert. Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
- Vorsatz
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Veränderung des Grundwasserspiegels
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat, z.B. durch Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen (z.B. Badewanne oder Fensterscheibe zerkratzt). Mitversichert ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen, sowie Glasschäden.
Bauhelferunfallversicherung
Häufig helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit. Kraft Gesetz sind Bauhelfer über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Bauherren für die Bauhelfer tätig sind, sind verpfl ichtet das Bauvorhaben dort anzuzeigen. Die Bauberufsgenossenschaft übernimmt die unfallbedingten Heilbehandlungskosten und evtl. auch gesetzliche Invaliditätsansprüche. Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung ist es zu empfehlen, dass der Bauherr eine private Bauhelferunfallversicherung abschließt.