Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Arbeits-Rechtsschutz - Kündigung
Ein Arbeitnehmer wird fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Er beauftragt einen Anwalt, der ihn vor Gericht vertreten soll.
Wohnungs-Rechtsschutz
Streitigkeiten mit dem Vermieter Der Vermieter möchte aufgrund einer angeblichen Modernisierung die Miete erhöhen. Der Mieter ist damit nicht einverstanden und schaltet einen Rechtsanwalt ein.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die sich vor den fi nanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Wer ist versichert?
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner
- Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegt berufl iche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS,
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten, aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
- Vorsätzlich begangene Straftaten
Wo gilt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, welche vereinbart werden können.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.