Tierhalterhaftpflicht

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch
genommen werden, sobald sein Tier einen
Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf
ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!
Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten
auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden
können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten
übersteigen!

Schadenbeispiele aus der Praxis

Freilaufender Hund

Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund
auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken
zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern
nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld
und der nötigen Behandlungskosten für die
Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf
450 € geschätzt.

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Pferd schlägt aus

Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund
eines lauten Geräusches und schlug mit dem
Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an
der Brust und brach ihm dabei 2 Rippen. Der Geschädigte
nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls
wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten
und Reinigung der Kleidung in Anspruch.
Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

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Flurschaden

Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete
das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte
Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt.

Spaziergang

Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes
Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht
mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße.
Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere
Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den
Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall,
Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades
und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die
Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!

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Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter
von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz
besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden, Forderungsausfalldeckung

Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:

  • Welpen

Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung:

  • Fohlen, Deckschäden, Private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

Wo gilt die Versicherung?

Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet? Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung. Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll. Aber nicht nur Ihr Tier sollte eine Absicherung erfahren. Haben Sie bereits für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft Vorsorge getroffen? Z.B. durch eine Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

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