Hausratversicherung
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Blitzeinschlag
Während eines schweren Gewitters schlägt ein Blitz in das Dach eines Chamer Hauses ein. Das vermietete Dachgeschoss brennt zwar nicht aus, jedoch ist es auf Grund der Rauchentwicklung mehrere Wochen nicht bewohnbar. Auch sind mehrere Hausratgegenstände bei den Löscharbeiten der Feuerwehr beschädigt worden. Der Schaden wurde auf 1.200 € geschätzt.
Rohrbruch
Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung bricht wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektrischen Geräte (Diktiergerät, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 800 € geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für jeden, der Hausrat besitzt.
Was ist versichert?
Der gesamte Hausrat der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs-, Verbrauchsgegenstände, sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Die Standarddeckung umfasst:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Folgende Erweiterung sind möglich:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überfl utung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Glasbruch
- Fahrraddiebstahl
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich nicht versichert ist:
- Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
- Vorsatz
- Schäden an Hausrat von Untermietern
- Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
- Einbruchdiebstahl / Raub: Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden
- Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
- Sturm / Hagel: Sturmfl ut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort. Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
- Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
- Entstandene Kosten wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
- Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden, usw. ersetzt.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung abschließen.