Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
(§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Schadenbeispiele aus der Praxis

Rotwein

Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

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Zigarette

Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpfl ichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

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Für wen ist die Versicherung?

Ein absolutes „Muss“ für jede Privatperson.
 

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflicht-versicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpfl ichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatten
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Haftpfl ichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Gefälligkeitsschäden
  • Nebenberufl iche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Allmählichkeitsschäden
  • Verlust von Schlüsseln

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpfl ichtversicherung:

Der Besitz von Immobilien verpfl ichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu
Schaden kommt (Verkehrssicherungspfl icht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpfl ichtversicherung.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Wer an-, um-, oder neu baut haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpfl ichtversicherung Rechnung.

 

 

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