Private Kraftfahrtversicherung

Der private PKW ist ein wichtiger Bestandteil des eigenen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit Grundvorraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalles, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem PKW ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen PKW gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese musste ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpfl ichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500€ bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Wildunfall

Frau P. fuhr mit ihrem PKW durch ein Waldgebiet im Chamer Landkreis. Plötzlich ist ein Reh auf die Fahrbahn gelaufen. Sie konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt. Der Schaden wurde auf ca. 1.650 € geschätzt.

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Für wen ist die Versicherung?

Eine private Kaftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Was ist versichert?

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • Haftpfl icht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

  • Haftpfl icht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermittlen?

Bei einer Haftpfl icht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert.
Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung
wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Wer eine Haftpfl icht-Versicherung abschließt, bekommt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.

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