Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden,
die im Zusammenhang mit der fehlerhaften
Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer
Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“
(§ 836 BGB).
Was bedeutet das für Sie? - Kommt es durch den
Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes
zu Schäden an Menschen oder Sachen, so
haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei
denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die
im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und
können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht
natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach
§ 823 BGB und der daraus abgeleitetenVerkehrssicherungspflicht.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Klassiker

Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor
dem vermieteten Haus nach zu kommen. In der Folge
stürzte ein Passantin auf dem nicht geräumten Weg und
brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld,
die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer
Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe
wurde auf 9.500 € geschätzt.

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Erkennbar

Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits
mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen.
Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten
Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere
morsche Äste auf dem Rasen. In einer stürmischen
Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf
das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf
hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur
der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur
der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhewurde
auf ca. 3.400 € geschätzt.

3. Stock

Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk, hielt sich
beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach
jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die
Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am
Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese
musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld,
Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden
vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend
gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt.

Parkplatz

Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei
Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube
sowie das Dach eines PKWs. Der Eigentümer
des Pkws forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz.
Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 € geschätzt.

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Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften

Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer, einem Dritten zugefügthat versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
  • Schäden mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden durch Photovoltaik-, Solaranlagen
  • Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
  • Schwammbildung
  • Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
  • Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum.

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Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsort

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus den Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein. Um sich gegen die enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt sich für jeden Öltankbesitzer eine entsprechende Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

Gebäudeversicherung:

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmungen usw. - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Die Mietausfälle belasten dann den Geldbeutel zusätzlich. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmöglich. Eine Gebäudeversicherung schützt Sie jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen.

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