Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden ist fast unmöglich! Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Innerhalb von Sekunden

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses in Cham ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohn räume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

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Dunkle Flecken

An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet werden und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst dann konnte die Küche wieder montiert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.

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Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Hausbesitzerer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Was ist versichert?

Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befi ndet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhalte t die
Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überfl utung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Der Schutz einer Wohngebäude-Versicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.

Allgemeine Ausschlüsse:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung:

  • Schäden durch Erdbeben
  • Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und Garagen
sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Bei fast jedem Gebäudeschaden sind auch Einrichtungsgegenstände betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Hausratversicherung sinnvoll. Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Fensterscheiben und die Mobiliarverglasung zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung. Ggf. ist auch eine Photovoltaikanlagen - Allgefahrenversicherunung mit einem weitergehenden Versicherungsschutz (Bedienfehler, Sabotage, etc.) empfehlenswert.

Geschäftsführer Berthold Riederer nahm in der Kötztinger Zeitung stellung zu diesem Thema.

Hier finden Sie den Bericht über die Wohngebäudeversicherung aus der Kötztinger Zeitung:

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